Fall Nicole Z.: Mutmaßlicher Täter schuldunfähig – Staatsanwalt fordert Sicherungsverfahren

Mitte März 2020 wurde der Leichnam der 25-jährigen Nicole Z. im Leipziger Osten gefunden. Nun, drei Jahre später, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Der mutmaßliche Täter soll schuldunfähig gewesen sein – und könnte trotzdem eingesperrt werden.

Leipzig. Fast drei Jahre ist es her, dass ein lebloser Körper auf einem Bahnareal im Leipziger Osten von Passanten entdeckt wurde. Nun meldet die Staatsanwaltschaft Leipzig, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind. Beim Landgericht wurde zudem die Durchführung eines Sicherungsverfahrens gegen den Beschuldigen beantragt – weil der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein soll.

Fall Nicole Z: Staatsanwaltschaft Leipzig geht von Schuldunfähigkeit aus

Mitte März 2020 kam es im Bereich der Bahngleise nahe der Rosa-Luxemburg-Straße zu einem Tötungsdelikt. Dem zur Tatzeit 19-jährigen Beschuldigten werde zur Last gelegt, in der Nacht vom 14. auf den 15. März 2020 eine 25-jährige Frau getötet und somit einen Totschlag begangen zu haben, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig vom Dienstag. Bei dem Opfer handelt es sich um Nicole Z., wie das Landgericht Leipzig auf LVZ-Anfrage bestätigte.

Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss der Ermittlungen bei der Jugendkammer des Landgerichts die Durchführung eines Sicherungsverfahrens beantragt. Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. In solch einem Fall kann keine strafrechtliche Anklage erhoben werden.

Besondere Verfahrensart könnte Verwahrung bringen

Um dennoch Maßregeln der Besserung und Sicherung gegen den mutmaßlichen Täter anordnen zu können, nutzt die Staatsanwaltschaft eine besondere Verfahrensart innerhalb des Strafrechts: das Sicherungsverfahren. Statt einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Erziehungsanstalt in Betracht gezogen werden. Dies soll nun geprüft werden.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte derzeit bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens konnte das Landgericht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten.

Gegen einen weiteren, zur Tatzeit 32-jährigen Beschuldigten wurde das Verfahren nach Paragraf 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt, da diesem eine Tatbeteiligung nicht mit der für eine Anklage notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.